Legal

Datenschutz

Websitebetreiber müssen eine Datenschutzerklärung bereitstellen. In dieser muss der Nutzer zu Beginn eines Nutzungsvorgangs nach DSGVO (Art. 13, 14 DSGVO) u. a. über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner Daten unterrichtet werden.

Das bedeutet: Sobald der Kunde Ihre Homepage aufrufen kann, ist eine Datenschutzerklärung auf der Internetseite verpflichtend.

Der IHK Ratgeber Datenschutzerklärung führt alle Punkte auf, die allgemein und zu verwendeten Verarbeitungstätigkeiten anzugeben sind (Datenschutz bei Webseiten). Diese Erklärung sollte neben dem allgemeinen Datenschutzhinweis (z.B. Kontaktperson bei weiterführenden Fragen) insbesondere auch Informationen enthalten zu:

  • Verwendung von Kundendaten außerhalb der Bearbeitung der Kundenanfrage (z.B. Weitergabe an Dritte, Werbung)
  • Verwendung von Cookies, Analyse- bzw. Tracking-Tools (z.B. Google Analytics)
  • Nutzung von Social Media Buttons
  • Und anderes mehr.